KONSULTATION VON NACHHALTIGKEITSDOKUMENTEN
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Massenbilanz
Die Einhaltung der Bilanz oder der Massenbilanz ist gemäß Art. 30 der Richtlinie (EU) 2018/2001 (RED II) zwingend vorgeschrieben.
Daher müssen Wirtschaftsbeteiligte, die nach dem nationalen italienischen System (NIS) oder nach von der Kommission auf europäischer Ebene anerkannten freiwilligen Systemen wie ISCC EU zertifiziert sind, geeignete Managementsysteme einführen, die es ihnen ermöglichen, alle ein- und ausgehenden Sendungen eines Unternehmens zu erfassen, die Massenbilanz (mindestens vierteljährlich) für jede Lagerstätte zu überprüfen und die vollständige Rückverfolgbarkeit jeder Transaktion zu rekonstruieren.
In Bezug auf die Dokumentation der eingegebenen NachhaltigkeitEtaCarinae kümmert sich um die Überprüfung ihrer Korrektheit, meldet eventuelle Fehler und fordert Korrekturen von den Lieferanten an, indem es Second-Party-Match-Checks durchführt.
Für die ausgehende Nachhaltigkeitsdokumentationkann EtaCarinae die Chargen in der Massenbilanz erfassen, die Dokumentation für Kunden erstellen oder überprüfen, ob die für Kunden erstellte Dokumentation den Anforderungen des Zertifizierungssystems entspricht.
In diesem Zusammenhang bietet EtaCarinae Hilfe bei der Implementierung des „CSV“-Datei für den Massen-Upload auf das „BIOCAR“-Portal sowie bei der Verifizierung der CIC (Bescheinigungen über die Erlaubnis zum Verzehr), die der Schuldner erworben hat.

Etacarinae ist ein weltweit führendes Unternehmen in den Bereichen Nachhaltigkeit, Gesetzgebung und Marktmanagement im Bioenergiesektor.
